Begünstigte Mietverträge
Was ist zu beachten?

Vermieter, die von den Begünstigungen der verkürzten Mietdauer (3+2) und Steuererleichterungen profitieren wollen, müssen laut neuem Gebietsabkommen folgendes beachten: in den sechs Südtiroler Gemeinden Bozen, Meran, Lana, Algund, Eppan und Leifers ist die Bescheinigung zur Richtigkeit für die Registrierung eines begünstigten Mietvertrages unbedingt erforderlich.

Erfahren Sie im Folgenden, was Sie hierbei genau beachten sollten. Zudem haben wir für Sie weitere wissenswerte Details rund um die Themen begünstigte Mietverträge und deren Vorteile, Bescheinigung und Gebietsabkommen zusammengefasst. Wir wünschen gute Erkenntnisse!

Unsere Empfehlung vorab: Holen Sie sich vor dem Termin beim Registeramt (Agentur der Einnahmen) die Bescheinigung zur Richtigkeit beim Verband der Hauseigentümer (VHE). Diese erhalten Sie inklusive sorgfältiger Kontrolle und Beratung bei uns in der Meraner VHE-Außenstelle.

Begünstigte Mietverträge: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was regeln die Gebietsabkommen?

Die Gebietsabkommen regeln im Detail alle Bereiche der begünstigten und transitorischen Mietverträge wie beispielsweise die Vertragsdauer, die maximale Höhe des Mietzinses, den vertraglichen Inhalt etc.

Um welche Begünstigungen handelt es sich?

Die Begünstigungen bestehen in erster Linie in der Reduzierung der Mietdauer (3+2 Jahre anstatt 4+4 Jahre) und in Steuererleichterungen. Bei der Ersatzbesteuerung der Mieten (cedolare secca) sinkt in den genannten Gemeinden der Steuersatz von 21 % auf 10 %.
In manchen Gemeinden kann überdies bei vermieteten Wohnungen eine Reduzierung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) beansprucht werden.

Seit wann ist die Bescheinigung verpflichtend?
  • Bozen seit dem 01.01.2019 (ersetzt jenes vom 30.05.2003)
  • Meran, Lana, Algund, Eppan und Leifers seit dem 01.02.2020 (ersetzt jenes vom 22.10.2003)
  • Für die restlichen 108 Gemeinden ist die Bescheinigung noch nicht verpflichtend.
Wer kann die Bescheinigung ausstellen?
  • VHE Zentrale Bozen
  • VHE Außenstelle Meran Arquin Real Estate
  • Mieterschutz
Wann benötige ich die Bescheinigung?

WICHTIG: Die Bescheinigung wird zur Erstregistrierung aller begünstigten Mietverträge (Dauer mind. 3+2 Jahre) und bei Verträgen für einen Übergangszeitraum („contratto transitorio“) in den angeführten 6 Gemeinden benötigt. Die Option des Vermieters für die Ersatzsteuer („cedolare secca“) oder für die ordentliche Besteuerung ist dabei nicht ausschlaggebend. Somit ist es empfehlenswert, diese Bescheinigung vor der Terminvereinbarung bei der Agentur der Einnahmen anzufordern.
Die Bescheinigung ist hingegen nicht notwendig bei Verlängerungen der oben genannten Mietverträge.

Welche Unterlagen benötige ich damit die Bescheinigung ausgestellt werden kann?

Sie benötigen das komplett ausgefüllte und vom Eigentümer unterschriebene Bescheinigungsmodel der jeweiligen Gemeinde sowie den ausgefüllten Mietvertrag lt. den aktuellen Vorgaben. Sämtliche notwendigen Unterlagen (Gebietsabkommen, Standardverträge, Auflistung der Schwankungsbereiche der Mieten, Aufteilungstabelle der Nebenspesen, Über- und Rückgabeprotokolle, Bescheinigungsmodelle) finden Sie hier: vhe-suedtirol.com/taetigkeit/gebietsabkommen

Welche Kontrollen umfasst die Bescheinigung?
  • Berechnung und Kontrolle des Minimal- und Maximalmietzinses lt. Schwankungsbereich der jeweiligen Gemeinde
  • Verifizierung des Inhaltes des Mietvertrages
Wieviel Zeit muss ich für die Ausstellung der Bescheinigung kalkulieren?

Ca. 5 Arbeitstage ab Abgabe der vollständigen Unterlagen

Wie können die Unterlagen übermittelt werden?

Per E-Mail an info@arquin.it oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung

Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung?

Dies hängt davon ab, ob Sie VHE-Mitglied sind oder nicht.

  • Mitglieder des VHE: Ausstellungskosten belaufen sich auf € 50,00 pro Bescheinigung Zudem profitieren VHE-Mitglieder von weiteren Vorteilen, wie kostenfreie Beratung, Hilfestellung, rechtlichen Beistand usw. Die Einschreibung ist jederzeit möglich.
  • Nicht-Mitglieder: Ausstellungskosten belaufen sich auf € 122,95 + MwSt. auf Rechnungsbasis
Wo und wann muss die Bescheinigung beigelegt werden?
  • bei Erstregistrierung bei Agentur der Einnahmen
  • bei der persönlichen Steuererklärung, um in den Genuss der Ersatzsteuer zu kommen
  • bei Abgabe des registrierten Mietvertrages im Steueramt der jeweiligen Gemeinde zwecks GIS-Berechnung
Welche Alternative habe ich falls der gewünschte Mietpreis über dem Maximalwert des Schwankungsbereiches liegt?

Sollte der Mietzins über dem, durch das Gebietsabkommen festgelegten, Maximum liegen, gibt es die Möglichkeit des Abschlusses eines freien Mietvertrages (Dauer 4+4 Jahre). Jedoch liegt hier der Steuersatz der Ersatzsteuer, auch in den 6 Gemeinden, bei 21% anstatt bei 10%.

Was ist bei den Mietverträgen in den restlichen 108 Gemeinden ohne hoher Wohndichte und Wohnungsnot zu berücksichtigen?
  • Hier ist die Bescheinigung bis dato noch nicht verpflichtend jedoch möglich.
  • Der Mietpreis muss im Schwankungsbereich (Min.-Max.) liegen und der Mietvertrag muss den Bestimmungen entsprechen.
  • Die Ersatzsteuer liegt bei 21%.

Mit ARQUIN Real Estate haben Sie einen erfahrenen Partner für den Verkauf, Kauf und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Südtirol an Ihrer Seite. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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