Vermieter, die von den Begünstigungen der verkürzten Mietdauer (3+2) und Steuererleichterungen profitieren wollen, müssen laut neuem Gebietsabkommen folgendes beachten: in den sechs Südtiroler Gemeinden Bozen, Meran, Lana, Algund, Eppan und Leifers ist die Bescheinigung zur Richtigkeit für die Registrierung eines begünstigten Mietvertrages unbedingt erforderlich.
Erfahren Sie im Folgenden, was Sie hierbei genau beachten sollten. Zudem haben wir für Sie weitere wissenswerte Details rund um die Themen begünstigte Mietverträge und deren Vorteile, Bescheinigung und Gebietsabkommen zusammengefasst. Wir wünschen gute Erkenntnisse!
Unsere Empfehlung vorab: Holen Sie sich vor dem Termin beim Registeramt (Agentur der Einnahmen) die Bescheinigung zur Richtigkeit beim Verband der Hauseigentümer (VHE). Diese erhalten Sie inklusive sorgfältiger Kontrolle und Beratung bei uns in der Meraner VHE-Außenstelle.
Die Gebietsabkommen regeln im Detail alle Bereiche der begünstigten und transitorischen Mietverträge wie beispielsweise die Vertragsdauer, die maximale Höhe des Mietzinses, den vertraglichen Inhalt etc.
Die Begünstigungen bestehen in erster Linie in der Reduzierung der Mietdauer (3+2 Jahre anstatt 4+4 Jahre) und in Steuererleichterungen. Bei der Ersatzbesteuerung der Mieten (cedolare secca) sinkt in den genannten Gemeinden der Steuersatz von 21 % auf 10 %.
In manchen Gemeinden kann überdies bei vermieteten Wohnungen eine Reduzierung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) beansprucht werden.
WICHTIG: Die Bescheinigung wird zur Erstregistrierung aller begünstigten Mietverträge (Dauer mind. 3+2 Jahre) und bei Verträgen für einen Übergangszeitraum („contratto transitorio“) in den angeführten 6 Gemeinden benötigt. Die Option des Vermieters für die Ersatzsteuer („cedolare secca“) oder für die ordentliche Besteuerung ist dabei nicht ausschlaggebend. Somit ist es empfehlenswert, diese Bescheinigung vor der Terminvereinbarung bei der Agentur der Einnahmen anzufordern.
Die Bescheinigung ist hingegen nicht notwendig bei Verlängerungen der oben genannten Mietverträge.
Sie benötigen das komplett ausgefüllte und vom Eigentümer unterschriebene Bescheinigungsmodel der jeweiligen Gemeinde sowie den ausgefüllten Mietvertrag lt. den aktuellen Vorgaben. Sämtliche notwendigen Unterlagen (Gebietsabkommen, Standardverträge, Auflistung der Schwankungsbereiche der Mieten, Aufteilungstabelle der Nebenspesen, Über- und Rückgabeprotokolle, Bescheinigungsmodelle) finden Sie hier: vhe-suedtirol.com/taetigkeit/gebietsabkommen
Ca. 5 Arbeitstage ab Abgabe der vollständigen Unterlagen
Per E-Mail an info@arquin.it oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Dies hängt davon ab, ob Sie VHE-Mitglied sind oder nicht.
Sollte der Mietzins über dem, durch das Gebietsabkommen festgelegten, Maximum liegen, gibt es die Möglichkeit des Abschlusses eines freien Mietvertrages (Dauer 4+4 Jahre). Jedoch liegt hier der Steuersatz der Ersatzsteuer, auch in den 6 Gemeinden, bei 21% anstatt bei 10%.
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