2023: Verlängerung der Begünstigungen beim Kauf der Erstwohnung unter 36 Jahre

WISSENSWERTES FÜR JUNGE ERSTWOHNUNGSKÄUFER:INNEN

Personen unter 36 Jahren können auch im Jahr 2023 steuerliche Begünstigungen für den Kauf einer Erstwohnung in Anspruch nehmen. Die ursprünglich 2022 auslaufende Begünstigung für den Kauf einer Erstwohnung wurde bis Jahresende verlängert.

Die Voraussetzungen

Die Käufer:innen müssen bei Vertragsabschluss unter 36 Jahre alt sein, das heißt, sie dürfen das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Außerdem muss der ISEE-Wert (Indikator für die Einkommens- und Vermögenssituation) unter 40.000 Euro liegen. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann die Förderung das ganze Jahr 2023 in Anspruch genommen werden.

Die Begünstigungen

Beim Kauf einer Erstwohnung fallen keine Registersteuer (2%), Hypothekar- und Katastergebühren (je 50 EUR) an. Ebenfalls befreit sind die Übertragung des nackten Eigentums und die Begründung von Rechten an diesen Wohnungen, wie Fruchtgenuss, Gebrauchs- und Wohnungsrecht.
Unterliegt der Erwerb der Mehrwertsteuer (4 %), wird diese in Form einer Steuergutschrift in Höhe der gezahlten Mehrwertsteuer gutgeschrieben; alternativ kann diese Steuergutschrift mit der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer verrechnet werden.

Der Erwerb der ersten eigenen Wohnung ist ein bedeutender Schritt im Leben. Ein wichtiger Aspekt stellt dabei die Finanzierung dar, bei der der Staat mit weiteren Begünstigungen für Käufer:innen unter 36 Jahren Anreize schaffen will. So werden mittel- und langfristige Finanzierungen dieser Käufe von der Ersatzsteuer (derzeit 0,25 %) des finanzierten Betrags befreit.

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